Was passiert, wenn jemand in Ihrem Team ein ernstes Problem bemerkt – aber sich nicht traut, etwas zu sagen?
Genau hier greift das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Es schützt Mitarbeitende, die auf Missstände hinweisen, zum Beispiel bei Arbeitszeiten, Löhnen oder Sicherheitsvorgaben.
Was das mit Ihrem Reinigungsbetrieb zu tun hat? Eine ganze Menge. Wenn Sie mehr als 50 Mitarbeitende haben, müssen Sie eine interne Meldestelle einrichten. Das klingt erstmal nach mehr Bürokratie, kann Ihnen aber helfen, den Betrieb besser im Griff zu behalten, wenn Sie es richtig umsetzen.
Warum das Gesetz für Reinigungsfirmen besonders wichtig ist
In der Gebäudereinigung ist oft alles eng getaktet: Dienstpläne, Krankmeldungen, spontane Einsätze, viel Papierkram. Da können im Alltag schnell Dinge untergehen. Gleichzeitig sprechen viele Mitarbeitende nur wenig Deutsch oder kennen ihre Rechte nicht genau. Wenn dann etwas schief läuft, bleibt es oft unbemerkt oder landet irgendwann doch außerhalb des Unternehmens.
Genau das soll das Gesetz verhindern. Es schützt Sie vor rechtlichen und finanziellen Problemen und Ihre Mitarbeitenden davor, benachteiligt zu werden. Ziel ist es, Probleme intern zu lösen, bevor sie nach außen dringen.
Was verlangt das Hinweisgeberschutzgesetz konkret?
Seit Juli 2023 gilt: Betriebe ab 50 Mitarbeitenden müssen eine interne Meldestelle einrichten. Diese Meldestelle muss:
- Hinweise schriftlich, mündlich oder anonym ermöglichen
- Hinweise vertraulich behandeln und unabhängig bearbeiten
- Fristen einhalten:
- Eingang bestätigen: innerhalb von 7 Tagen
- Rückmeldung geben: spätestens nach 3 Monaten
- Hinweise dokumentieren und systematisch bearbeiten
Gut zu wissen:
Sie müssen dafür keine eigene Abteilung aufbauen. Externe Dienstleister oder digitale Tools können das einfach, rechtssicher und ohne großen Aufwand übernehmen.
Mehr Informationen zum Gesetz finden Sie hier.
Vorteile für Ihren Reinigungsbetrieb
Wer das Gesetz nur als Pflicht sieht, verpasst eine echte Chance. Richtig umgesetzt, bringt Ihnen so eine Meldestelle gleich mehrere Vorteile:
- Probleme früh erkennen: Fehler bei der Lohnabrechnung, Unklarheiten bei der Zeiterfassung oder Verstöße gegen Pausenzeiten – Hinweise decken auf, was sonst untergeht.
- Mehr Vertrauen im Team: Wenn Ihre Mitarbeiter wissen, dass sie sich sicher melden können, stärkt es das Miteinander – gerade bei hoher Fluktuation.
- Prozesse verbessern: Wenn ähnliche Probleme öfter gemeldet werden, sehen Sie schnell, wo das Problem liegt und können gezielt nachbessern.
In 4 Schritten zur Meldestelle
Sie müssen das Rad nicht neu erfinden. So gelingt der Einstieg ohne großen Aufwand:
1. Einen geeigneten Meldekanal einrichten
Ob anonymes Online-Tool, geschützter Briefkasten oder Formular – wichtig ist, dass der Zugang für Ihre Mitarbeiter einfach und vertrauenswürdig ist.
2. Verantwortlichkeiten klären
Bestimmen Sie, wer Meldungen annimmt – ob intern oder extern. Wichtig hier ist, dass es neutral und diskret abläuft.
3. Mitarbeitende informieren
Kurze Information im Teammeeting, Aushang oder ein Zettel im Pausenraum reichen oft schon aus – Hauptsache, alle in Ihrem Reinigungsunternehmen wissen Bescheid.
4. Klare Abläufe definieren
Wer prüft die Meldung? Was wird dokumentiert? Welche Fristen gelten? Mit klaren Abläufen behalten Sie die Kontrolle.

Fazit: Pflicht mit Potenzial
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist verpflichtend. Aber es bietet auch mehr Transparenz, bessere Abläufe und ein stärkeres Miteinander in Ihrem Betrieb.
Gerade in einem hektischen Arbeitsumfeld wie der Gebäudereinigung kann eine funktionierende Meldestelle den Alltag erleichtern – und sorgt langfristig für mehr Stabilität im Betrieb.
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